Die Anfänge
Wie man schon vermuten kann sind die Ursprünge der Besiedelung hier an der Küste bei Neuharlingersiel eng verbunden mit den Veränderungen des Küstenverlaufs. Das trifft besonders auch auf die Siedlungsstelle des Carolinenhofes zu.
Mit Hilfe von Herrn Axel Heinze, Esens, konnten im Laufe des Jahres 2025 viele Tatbestände aus der Zeit vor der Errichtung des Gebäudes von 1854 geklärt werden, die uns vorher nicht bekannt waren. Zeitlich reichen sie bis vor den Bau des Ortes Neuharlingersiel zurück.
Etwa 1470 wird mit dem Werdumer Altendeich das Land südlich des heutigen Neuharlingersiel ausgedeicht. Hier regierten also Ebbe und Flut, während Werdum ‚hinter‘ dem Deich lag.
Erst 1550 wurde mit dem Deich ‚Werdumer Altengrode‘ dieser Bereich wieder hinter den Deich gebracht. Der Bereich gehörte damals zur Gemarkung Seriem, dessen Kirchdorf vermutlich Otzum war. Diese Warftensiedlung wurde 1470 ausgedeicht und vermutlich kurz danach aufgegeben. Nördlich des heutigen Deiches lassen sich im Watt noch Spuren von Otzum finden. Die Bewohner solcher aufgegebenen Orte errichteten in der Regel neue Höfe im Schutze des Deiches auf einem sogenannten
Hauspodest, das mit ca. 2m niedriger ist als ein Warft. Diese Situation könnte für den Carolinenhof zutreffen.
Schriftliche Quellen sind selten. Für das Alte Amt Esens sind allerdings die „Weinkaufprotokolle“ erhalten, die anlässlich eines Eigentümerwechsels (Verkauf oder Erbfolge) Angaben über Steuer, Größe der Hoffläche und Namen der Besitzer machen. (Die Weinkaufprotokolle des Amtes Esens
von 1554 bis 1811, Heyko Heyken)
 
Die Hofstelle wird als ‚Herd am Seriemer Mühlenstrich‘ mit der Nummer 17 bezeichnet und lässt folgende Zuschreibungen zu:
 
1556 Besitzer Aeilt Stilof
1570 (Allerheiligenflut) Grefl Bremer verliert Teile des Viehbestandes
1600 immer noch Grefls Bremer
1622 Grelefs Remmers stirbt, Sohn Remmer Grelfs erbt, stirbt nach 14 Tagen
1622 Bruder Ommo Remmers folgt (siehe Regemortsche Karte)
1687 Remme Ommers stirbt (hier fehlt ein Übergang!)
1742 Frauke Popken
1752 Assessor Popken, Sohn von Frauke Popken; Remmer Ommen Popken zahlt den Weinkauf, Heuermann Johann Gerke
1761 Remmer Ommen Popken stirbt, Gerd Popken übernimmt
1773 Gerd Popken stirbt, jüngste Tochter Anna-Maria übernimmt mit Heuermann Haike
1792 Schwester Geesche Catharina Popken übernimmt
1808 Geesche stirbt, es übernimmt der Neffe Galtet Popken
 
 
Am 6. Juni 1826 wurde eine Hofstelle am Ort des jetzigen Carolinenhofes zur Größe von 65,5 Diemat für 9.605 Reichstaler Gold von dem bisherigen Eigentümer Remmer Ommen Popken (dieser Name tauchte bereits in der Vergangenheit auf und ist wohl dem ostfriesischen Grundsatz, dass kein Name in der Familie verloren gehen soll, geschuldet) an Eilt Siebels veräußert und später auf dessen Sohn Siebelt Siebels übertragen. Siebelt Siebels war Deichrichter und Kirchen- und Armenvorsteher in Werdum.
Beim Umbau der Scheune des Carolinenhofes im Jahr 1980 stieß man dann auch auf Fundamentreste für eine Giebelwand, die innerhalb des heutigen Scheunengebäudes lagen, was auf eine etwas kürzere Scheune hindeutet. Und in der Brandmauer des heutigen Carolinenhofes, zwischen Wohnhaus und Scheune, wurden Ziegelsteine im Klosterformat (wieder-)verwendet, die man um 1850 so nicht mehr herstellte.
1854
Nach der Inschrift im Giebel ist der Carolinenhof „Anno 1854“ erbaut worden. Bauherr war Siebelt Siebels, der also an Stelle eines Vorgängerbaus einen Neubau errichtete. Der Sandstein im Giebel mit einem geschwungenen „S“ ist das äußere Zeichen. Ob die Reliefplatte mit den Engeln und dem Lorbeerkranz im Wohnhausgiebel ebenfalls einen Bezug zur Familie Siebels haben, ist nicht bekannt.
Der Carolinenhof wurde als Gulfhof erbaut. Dabei handelt es sich um eine Bauernhausform, die auch Gulfhaus oder Ostfriesenhaus genannt wird und sich im 16. und 17. Jahrhundert in Norddeutschland verbreitete. Typisch für einen Gulfhof ist, dass er aus einem Vorderhaus und der direkt angebauten Scheune besteht und als Holzgerüstbau in Ständerbauweise gebaut wird.
1898
Im Jahr 1898 erwarb Dr. Georg Eucken-Addenhausen den Carolinenhof von den Erben des verstorbenen Deichrichters Siebelt Siebels. Der Hof war bis dahin an Johann Siebels verpachtet, der als Sohn des Deichrichters auch einer der Erben war. Der Kaufvertrag ist erhalten geblieben und befindet sich im Familienbesitz.
Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass Dr. Georg Eucken-Addenhausen im Jahr 1855 von seiner Majestät, dem König Georg V. von Hannover, den Namens-Zusatz “-Addenhausen” als Patengeschenk erhielt und im Jahr 1906 durch den Großherzog von Oldenburg, Friedrich August, in den Adelsstand erhoben wurde. Von da an nannte er sich Dr. Georg von Eucken-Addenhausen.